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Erhitztes Tabakerzeugnis
Peter Maszlen - stock.adobe.com

Beschluss: Aromaverbot in Tabakerhitzern

Die Bundesregierung hat am 15. Februar ein Verbot von Aromen bei erhitzen Tabakerzeugnissen beschlossen. Durch die Ausweitung des Tabakerzeugnisgesetzes sollen insbesondere Jugendliche vor Gesundheitsrisiken geschützt werden.

Aromen wie Erdbeere, Vanille und Menthol übertünchen den typischen Tabakgeruch und -geschmack. Sie machen den Einstieg ins Rauchen vor allem für viele Jugendliche attraktiv. Bisher galt ein Aroma-Verbot allerdings nur für Zigaretten, zum Beispiel Menthol-Zigaretten, und für Tabak zum Selbstdrehen.

Reaktion auf hohe Raucherquote bei Jugendlichen

Die Absatzmengen und das Verkaufsvolumen von erhitzten Tabakerzeugnissen haben in der Europäischen Union deutlich zugenommen. Schon länger wurde ein Verbot von Aromen in Tabakerhitzern EU-weit diskutiert. Vor dem Hintergrund steigender Raucherquoten vor allem bei Jugendlichen, legte das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Das neue Verbot muss ab dem 23. Oktober 2023 nach einer EU-Richtlinie angewendet werden. Darüber hinaus müssen die Tabakerzeugnisse mit Text-Bild-Warnhinweisen und einer Informationsbotschaft wie bei Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak gekennzeichnet werden.

Keine Anwendung des Gesetzes bei E-Zigaretten

Erhitze Tabakerzeugnisse oder „Tabakerhitzer“ sind neue Tabakprodukte zur Freisetzung von Nikotin und anderer chemische Stoffe, die dann eingeatmet werden. Teilweise verursachen diese Tabakerzeugnisse keinen Rauch. Elektronische Zigaretten fallen jedoch nicht darunter und werden somit im neuen Gesetz nicht berücksichtigt.

Quelle:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Özdemir: Gesundheitsschutz stärken – Rauchen darf nicht attraktiv sein. Pressemeldung vom 15. Februar 2023