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Klinische Studien: Fragen und Antworten

Im Folgenden beantworten wir Ihnen einige zentrale Fragen rund um das Thema klinische Studien

Im Folgenden beantworten wir Ihnen einige zentrale Fragen rund um das Thema klinische Studien

Alle Studien, die in unserer Studienplattform gelistet sind, laufen an einem der Standorte des Deutschen Zentrums für Lungenforschung (DZL): 

Genaue Angaben über die an einer Studie beteiligten Prüfzentren finden Sie in den Informationen der jeweiligen Studie.

Die Dauer von klinischen Studien kann sehr unterschiedlich sein. Manche Studien dauern wenige Monate, andere mehrere Jahre. Oft schließt sich an die eigentliche Studiendauer noch eine Nachbeobachtungszeit mit Kontrolluntersuchungen an.

Es gibt auch Studien, sogenannte Präventionsstudien, an denen sich Ihre Kinder von Geburt an und im weiteren Verlauf über viele Jahre ihres Lebens beteiligen können.

Laut Arzneimittelgesetz sind Einrichtungen, die klinische Studien durchführen, verpflichtet, eine sogenannte Probandenversicherung abzuschließen.

Diese gesetzliche Verpflichtung gilt für

  • alle klinischen Prüfungen, die in den Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes fallen,
  • alle klinischen Studien mit noch nicht CE-zertifizierten Medizinprodukten im Rahmen von Wirksamkeitsuntersuchungen oder
  • klinische Studien mit bereits CE-zertifizierten Medizinprodukten, wenn diese Prüfung eine andere Zweckbestimmung des Medizinproduktes zum Inhalt hat oder zusätzliche invasive oder andere belastende Untersuchungen durchgeführt werden.

Diese Versicherung dient der finanziellen Absicherung möglicher, wenn auch sehr unwahrscheinlicher Gesundheitsschäden von Studienteilnehmern, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der klinischen Prüfung stehen.

Die Studien finanzieren sich in der Regel aus Haushaltsmitteln der jeweiligen durchführenden Universität, Klinik oder des Deutschen Zentrums für Lungenforschung (DZL). Oft erhalten Studienleiter:innen auf Antrag auch zusätzliche sogenannte Drittmittel aus anderen Quellen wie etwa dem Bundesministerium für Gesundheit, der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) oder aus dem Europäischen Forschungsrahmenprogramm.

Manche Studien werden mit Beteiligung der Pharmaindustrie finanziert. Dies ist in unserer Studienplattform bei den betreffenden Studien jeweils angegeben.

Wenn Sie Interesse an einer Studienteilnahme haben, wenden Sie sich bitte an die jeweils angegebene Kontaktadresse des passenden Prüfzentrums in unserer Studienplattform. Die Studienleiter:innen werden dann prüfen, ob Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, denn nicht jede Person ist zur Teilnahme an einer klinischen Studie geeignet. Wenn dies der Fall ist, werden Sie zu einer ersten Voruntersuchung eingeladen. Dabei besprechen die Studienleiter:innen mit Ihnen den genauen Studienverlauf und klärt Sie über alle noch offenen Fragen auf.

Wenn Sie Ihre schriftliche Einwilligung für eine Teilnahme gegeben haben, erfolgt eine ausführliche Eingangsuntersuchung. Dazu gehört je nach Krankheitsbild und Studie in der Regel

  • eine körperliche Untersuchung mit EKG,
  • eine Blutabnahme sowie
  • spezifische Untersuchungen wie zum Beispiel ein Lungenfunktionstest.

Wenn aus medizinischen Gründen nichts dagegen spricht, können Sie nun an der Studie teilnehmen.

Je nach Studienplan folgt anschließend über einen bestimmten Zeitraum eine festgelegte Zahl von Untersuchungen sowie gegebenenfalls die regelmäßige Einnahme von Wirkstoffen. An die eigentliche Studiendauer schließt sich meist ein Nachbeobachtungszeitraum an, der eine Reihe von Kontrolluntersuchungen beinhaltet.

Die Durchführung klinischer Studien unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben, die im Arzneimittelgesetz, der Deklaration von Helsinki und den Regelwerken zur guten klinischen Praxis (ICH-GCP, GCP-Verordnung) festgeschrieben sind. Risiken, denen die Patienten oder Probanden möglicherweise in einer Studie ausgesetzt werden, müssen genau geprüft und mit dem möglichen Nutzen der Studie abgewogen werden.

Vor der Einwilligung zur Studienteilnahme müssen die Studienleiter und -leiterinnen Sie über alle bekannten Risiken der jeweiligen Studie aufklären. Nutzen Sie Ihr Recht, Fragen zu stellen, falls Sie etwas nicht genau verstanden haben.

Jede klinische Studie, an der Sie teilnehmen können, ist von der zuständigen Ethik-Kommission sowie der betreffenden Bundesoberbehörde (Paul-Ehrlich-Insitut (PEI) oder Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)) zuvor geprüft und bewilligt worden.
Studienleiter:innen müssen ihre klinischen Studien genauestens geplant haben und sie in ihrem Verlauf streng dokumentieren.

Wenn Sie der Teilnahme an einer klinischen Studie zugestimmt haben, stimmen Sie damit auch der vorgesehenen Behandlung zu. Sie versichern Ihr regelmäßiges Erscheinen zu den vereinbarten Behandlungs- und Kontrollterminen und teilen alle gesundheitlichen Veränderungen, die im Laufe der Behandlung auftreten, den Studienleitern mit.

Wenn Sie im Verlauf der Studie Medikamente neu einnehmen oder andere Behandlungen erhalten, ist es wichtig, dies auch den Studienärzten mitzuteilen.

Es steht Ihnen frei, Ihre Einwilligung zur Studienteilnahme jederzeit in schriftlicher oder mündlicher Form - auch ohne Angabe von Gründen - zu widerrufen. Ein Nachteil für Ihre medizinische Versorgung entsteht Ihnen hieraus nicht.

Die Teilnahme an einer klinischen Studie bedeutet für Sie, dass Sie über einen längeren Zeitraum ein engmaschiges Angebot an Untersuchungen erhalten und damit auf eventuelle Veränderungen sofort reagiert werden kann. Dabei sind Sie in besonders guten Händen: Die Wissenschaftler und Mediziner, die Sie betreuen, arbeiten an vorderster Front der Lungenforschung.

Frühe Warnzeichen, die man im Laufe einer Studie möglicherweise entdeckt, bieten zugleich den Vorteil, dass frühzeitig eingegriffen und die weitere Krankheitsentwicklung abgewendet oder aufgehalten werden kann.

Selbstverständlich haben Sie das Recht, Ihre Teilnahme an einer Studie jederzeit zu beenden, wenn Sie dies möchten. Negative Konsequenzen für Ihre medizinische Behandlung werden Ihnen dadurch nicht drohen.

Alle gesetzlichen Regelungen zum Ablauf einer klinischen Prüfung in Deutschland finden Sie im Arzneimittelgesetz (AMG, Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln): Sechster Abschnitt: Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung §40-42b

Letzte Aktualisierung: 08.11.2022