Probengewinnung für die Biobank
Unabdingbare Voraussetzung dafür, dass biologisches Material und die dazugehörigen Daten in einer Biobank aufgenommen werden dürfen, ist die freiwillige schriftliche Einwilligung des Patienten. Diese holt in aller Regel der behandelnde Arzt oder ein Mitarbeiter der Biobank ein, der die Patienten im Gespräch über den Sinn und Nutzen von Biobanken sowie das Prozedere informiert und damit der Aufklärungspflicht nachkommt, die Voraussetzung für die Einwilligung ist.
Wissenschaftliche Beratung:
Prof. Dr. Andreas Günther, Dr Clemens Ruppert, Dr. Jasmin Wagner, Justus-Liebig Universität Gießen, Universities of Giessen and Marburg Lung Center (UGMLC)
Prof. Dr. Thomas Illig, Medizinische Hochschule Hannover, Hannover Unified Biobank, Biomedical Research in Endstage and Obstructive Lung Disease (BREATH)
Dr. Michael Lindner, Dr. Ina Koch, Thoraxchirurgisches Zentrum München, Asklepios Biobank für Lungenerkrankungen, Comprehensive Pneumology Center (CPC)
Dr. Thomas Muley, Thoraxklinik am Universitätsklinikum Heidelberg (TLRC-H)
Unabdingbare Voraussetzung dafür, dass biologisches Material und die dazugehörigen Daten in einer Biobank aufgenommen werden dürfen, ist die freiwillige schriftliche Einwilligung des Patienten. Diese holt in aller Regel der behandelnde Arzt oder ein Mitarbeiter der Biobank ein, der die Patienten im Gespräch über den Sinn und Nutzen von Biobanken sowie das Prozedere informiert und damit der Aufklärungspflicht nachkommt, die Voraussetzung für die Einwilligung ist.
Wissenschaftliche Beratung:
Prof. Dr. Andreas Günther, Dr Clemens Ruppert, Dr. Jasmin Wagner, Justus-Liebig Universität Gießen, Universities of Giessen and Marburg Lung Center (UGMLC)
Prof. Dr. Thomas Illig, Medizinische Hochschule Hannover, Hannover Unified Biobank, Biomedical Research in Endstage and Obstructive Lung Disease (BREATH)
Dr. Michael Lindner, Dr. Ina Koch, Thoraxchirurgisches Zentrum München, Asklepios Biobank für Lungenerkrankungen, Comprehensive Pneumology Center (CPC)
Dr. Thomas Muley, Thoraxklinik am Universitätsklinikum Heidelberg (TLRC-H)
Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei den eingelagerten Proben fast immer um Körperflüssigkeiten oder Gewebe handelt, die primär zu diagnostischen Zwecken, z.B. bei einer Lungenspiegelung oder Blutabnahme, oder bei einer Operation gewonnen wurden. Anders gesagt: Für die Biobank wird zumeist kein zusätzliches Biomaterial gewonnen, sondern nur so genannte Restmengen verwendet – also biologisches Material, das bei einer aus akuten medizinischen Gründen notwendigen Prozedur übrig bleibt und ansonsten entsorgt würde.
Gleiches gilt auch für Gewebe bzw. ganze Organe, die im Rahmen einer Transplantation entnommen werden. In manchen Fällen kann auch zusätzliches Biomaterial entnommen werden, sofern der Spender dem ausdrücklich zustimmt. Dies ist aber der Ausnahmefall und meist auf flüssige Biomaterialien wie Blut oder Urin beschränkt.
Quellen
- Asklepios Biobank für Lungenerkrankungen
- Deutsches Biobanken-Register - gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
- Gaskell, G. et al.: Europeans and Biotechnology in 2010: Winds of Change? (European Commission, 2010)
- Gaskell et al.: Publics and biobanks: Pan-European diversity and the challenge of responsible innovation. In: European Journal of Human Genetics 21, 14–20, 2013
- Gaskell G, Gottweis H.: Biobanks need publicity. In: Nature 471, 159-160, 2011
- Nationaler Ethikrat: Humanbiobanken für die Forschung. (PDF) Stellungnahme von 2004 (Letzter Abruf: 15.03.2023)
- Richter-Kuhlmann, E: Biobanken: Quadratur des Kreises. In: Deutsches Ärzteblatt, 2011; 108
Letzte Aktualisierung: 01.10.2018