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Rehabilitation bei Lungenerkrankungen

Eine Rehabilitation oder Kur bei Lungenerkrankungen ist für einen positiven Verlauf der Krankheit enorm wichtig und kann belastende Beschwerden mindern. Wie wird eine pneumologische Rehabilitation oder Kur beantragt und was passiert in der Reha-Klinik?

Wissenschaftliche Beratung

Dr. Rainer Glöckl, Schön Klinik Berchtesgadener Land

Eine Rehabilitation oder Kur bei Lungenerkrankungen ist für einen positiven Verlauf der Krankheit enorm wichtig und kann belastende Beschwerden mindern. Wie wird eine pneumologische Rehabilitation oder Kur beantragt und was passiert in der Reha-Klinik?

Wissenschaftliche Beratung

Dr. Rainer Glöckl, Schön Klinik Berchtesgadener Land

Pneumologische Reha bei Lungenkrankheiten

Interview mit Tessa Schneeberger, Philipps-Universität Marburg - Pneumologische Rehabilitation, Schön Klinik Berchtesgadener Land: Was ist das Besondere an einer pneumologischen Rehabilitation? Wie können Menschen mit einer Lungenerkrankung von einer solchen Reha profitieren und was ist beim Reha-Antrag zu beachten?

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Kur oder Rehabilitation: Definition

Häufig werden die Begriffe Kur und Rehabilitation (kurz: Reha) für dieselbe Maßnahme verwendet. Es gibt allerdings große Unterschiede. Eine Kur umfasste bis zum Jahr 2000 sowohl medizinische Vorsorgeleistungen als auch Rehabilitationsmaßnahmen. Heute bezeichnet der Begriff Vorsorgeleistungen: Sie sollen Krankheiten vorbeugen, eine bereits geschwächte Gesundheit verbessern und so den Beginn einer Erkrankung verhindern. Betroffene, die eine Kur beantragen möchten, sind in der Regel seit weniger als sechs Monaten gesundheitlich beeinträchtigt.

Eine Rehabilitation kann den Krankheitsverlauf chronischer Atemwegserkrankungen deutlich verbessern. Die medizinische Rehabilitation hat unter anderem das Ziel, für Betroffene die individuell bestmögliche Lebensqualität zu erreichen. Dazu gehören sowohl diagnostische als auch therapeutische Leistungen sowie bei Berufstätigen die berufliche Rehabilitation – also die Befähigung, wieder am Arbeitsleben teilnehmen zu können.

Eine Reha soll die Lebensqualität verbessern, um ein möglichst normales Leben zu ermöglichen.

Stationäre oder ambulante Reha

Eine Rehabilitation kann stationär oder ambulant erfolgen. Es gibt einige erkrankungs- oder behandlungsbezogene Faktoren wie zum Beispiel Art und Schweregrad der Erkrankung oder die Notwendigkeit ärztlicher Überwachung außerhalb der Therapiezeiten. Dazu kommen sogenannte strukturell-regionale Faktoren wie zum Beispiel die Vernetzung mit vor- und nachgelagerten Behandlungen. Kontextuelle Kriterien wie etwa eine zeitweise notwendige Entlastung vom sozialen Umfeld sind weitere Faktoren, die die Wahl zwischen stationärer und ambulanter Reha bestimmen.

Während die stationäre Rehabilitation in einer Rehabilitationsklinik stattfindet, in der die Patient:innen auch untergebracht sind, erfolgen ambulante Rehamaßnahmen meist in einem wohnortnahen Rehabilitationszentrum. Letztere haben den Vorteil, dass die Betroffenen weiterhin zuhause schlafen können und auch ihr soziales Umfeld nicht verlassen müssen. Anfallende Reisekosten werden erstattet. In Deutschland gibt es allerdings kaum ambulante pneumologische Reha-Einrichtungen, sodass die absolute Mehrheit pneumologischer Rehas in stationären Einrichtungen stattfindet.

Rehabilitation bei Lungenerkrankungen: Wie ist der Ablauf?

Zu Beginn einer pneumologischen Rehabilitation in einer Reha-Klinik erfolgt eine ärztliche Untersuchung. Außerdem findet eine sogenannte biopsychosoziale Einstufung statt, in der persönliche Ressourcen und möglicher Unterstützungsbedarf erfasst werden. Im ersten Gespräch werden darüber hinaus gemeinsam mit den Betroffenen die Therapieziele festgelegt. Dies können zum Beispiel ein besseres körperliches und psychisches Wohlbefinden und ein gesundheitsförderliches Verhalten sein.

All das bildet die Basis für einen individuell auf die Patient:innen zugeschnittenen Therapieplan der pneumologischen Rehabilitation. Dieser deckt verschiedene Teilbereiche (Module) ab, die während der Reha eine ganzheitliche Behandlung ermöglichen, zum Beispiel:

Die Basis der Rehabilitation bildet die Patientenschulung. Betroffene eigenen sich grundlegendes Wissen an, um zu Fachleuten für ihre Lungenerkrankung zu werden. Je nachdem welche Krankheit vorliegt, beinhaltet die Schulung unter anderem Informationen zur Anatomie der Lunge, Ursachen der Erkrankung, körperliche Aktivität, Tabakentwöhnung von Raucher:innen, therapeutische Maßnahmen sowie Atem- und Hustentechniken. Gegebenenfalls werden hier auch Angehörige mit einbezogen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Betroffene Unterstützung benötigen, etwa wenn eine Langzeit-Sauerstofftherapie notwendig ist.

Was kann eine pneumologische Reha bewirken?

Verschiedene Studien haben die Wirksamkeit von Rehabilitationsmaßnahmen auf verschiedene Lungenerkrankungen untersucht. In der EPRA-Studie (Effektivität Pneumologischer Rehabilitation bei Asthma bronchiale) konnte eine dreiwöchige stationäre Reha eine bei Patient:innen mit nicht kontrolliertem Asthma eine eindeutige Besserung der Asthmakontrolle bewirken. Die positiven Effekte zeigten sich auch noch ein Jahr nach dem Ende der Rehabilitation.

Für die chronisch obstruktive Lungenkrankheit COPD ist die Wirksamkeit einer pneumologischen Reha am besten belegt. Nationale und internationale Leitlinien empfehlen sie aber auch bei weiteren chronischen Atemwegserkrankungen, wie etwa:

In regelmäßigen Visiten überprüft das medizinische Personal der Reha-Klinik, ob sich die Beschwerden durch die Therapien verändern oder verbessern. Daraufhin können die Therapiemodule und/oder der bestehende Medikationsplan individuell verändert werden. Vor dem Ende der Rehabilitation erhalten Patient:innen ein Behandlungskonzept für die Zeit danach. Für eine lückenlose Versorgung werden hier gegebenenfalls schon weitere Therapien verordnet. Es besteht auch die Möglichkeit einer Reha-Verlängerung, wenn die reguläre Reha-Dauer von drei Wochen nicht ausreicht, um das Allgemeinbefinden deutlich zu verbessern.

Rehasport: Auch nach der Reha weiterhin fit bleiben

Rehabilitationssport ist eine ambulante Maßnahme und bildet neben Atemphysiotherapie eine der wichtigsten Säulen der Nachsorge nach einer erfolgreichen pneumologischen Rehabilitation. Patient:innen werden befähigt, ihre Eigenkompetenz zu steigern und körperliche Aktivität in ihren Alltag einzubauen.

Der Rehasport umfasst bei Patient:innen mit Atemwegserkrankungen vor allem körperliches Training, das die Leistungsfähigkeit steigert und gleichzeitig die Atemnot senkt. Er findet regelmäßig einmal pro Woche statt. Das Ziel ist, den Teufelskreis aus Atemnot, körperlicher Schonung und Trainingsmangel zu durchbrechen. Während der Trainingseinheit achtet geschultes Personal darauf, dass die Belastung weder zu hoch noch zu niedrig ist.

Rehasport kann durch Rehabilitationsmediziner:innen direkt bei der Deutschen Rentenversicherung oder durch die behandelnde niedergelassene ärztliche Praxis bei der gesetzlichen Krankenversicherung beantragt und verordnet werden.

Reha und Anschlussheilbehandlung: Was ist der Unterschied?

Eine Anschlussrehabilitation, früher auch Anschlussheilbehandlung (AHB) genannt, ist eine Form der Rehabilitation und schließt sich direkt an einen stationären Krankenhausaufenthalt an und beginnt spätestens zwei Wochen nach der Entlassung.

Bei Menschen mit Atemwegserkrankungen entfällt die sogenannte „Vorab-Überprüfung“ der medizinischen Erforderlichkeit durch die gesetzlichen Krankenkassen. Dadurch erhalten Betroffene leichter und schneller eine Anschlussrehabilitation. Gründe dafür sind die erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung und das hohe Komplikationspotenzial von Lungenerkrankungen. Grundvoraussetzungen gelten aber auch hier: Betroffene müssen rehabilitationsbedürftig und rehabilitationsfähig sein. Darüber hinaus ist es notwendig, Rehabilitationsziele zu formulieren, und die Rehabilitation muss aussichtsreich erscheinen.

Wie stelle ich einen Reha-Antrag und wer über nimmt die Kosten?

Abhängig vom Therapieziel oder der Ursache der Erkrankung (z. B. Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) muss der Reha-Antrag für die Kostenübernahme einer pneumologischen Rehabilitation bei der Gesetzlichen Rentenversicherung, der Krankenversicherung oder der Gesetzlichen Unfallversicherung gestellt werden.

Gesetzliche Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung)

Voraussetzungen für einen Reha-Antrag:

  • die Erwerbsfähigkeit ist erheblich gefährdet oder bereits gemindert
  • sechs Kalendermonate mit Pflichtbeitragszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung in den letzten zwei Jahren
  • Ausschlussgrund „Beamter auf Lebenszeit“ darf nicht vorliegen

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Voraussetzungen:

  • es besteht keine Berufskrankheit und weder die gesetzliche Rentenversicherung noch die Unfallversicherung ist zuständig
  • drohende Behinderung oder Pflegebedürftigkeit
  • Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu verbessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten

Private Krankenversicherung (PKV)

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gehören Rehabilitationsmaßnahmen in der privaten Krankenversicherung nicht zu den Pflichtleistungen. Wer gesetzlich oder freiwillig rentenversichert ist, kann die Kosten bei der Rentenversicherung geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Reha zur Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung der Erwerbstätigkeit erfolgt.

Durch die PKV selbst werden die Kosten für die pneumologische Rehabilitation meist nur übernommen, wenn dies im Leistungsvertrag festgehalten wurde oder ein zusätzlicher Vertrag über „Kurzusatztarife“ oder eine „Kurtagegeldversicherung“ besteht.

Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)

Voraussetzungen:

  • Arbeitsunfall
  • anerkannte Berufskrankheit

In vielen Fällen kann der Reha-Antrag online erfolgen. Antragsstellende benötigen hierfür in den meisten Fällen den Befundbericht oder das Gutachten des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin. Wer sich unsicher ist, welcher Kostenträger zuständig ist, kann die Beratungsangebote der Rehabilitationsträger und Integrationsämter oder die der Träger der Deutschen Rentenversicherung nutzen.

Wie oft ist eine pneumologische Rehabilitation möglich?

Menschen mit Lungenerkrankungen können alle vier Jahre eine Reha beantragen. Soll ein Antrag früher gestellt werden, muss er begründet werden. Beispiele hierfür sind eine neu diagnostizierte Erkrankung oder Krankheitsfolgen durch einen besonders schweren Verlauf, etwa bei der chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD).

Quellen

  • Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) (2021): Ambulante und stationäre medizinische Rehabilitation. Rahmenempfehlungen Allgemeiner Teil (letzter Abruf: 09.03.2023)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)(2018): Rehabilitation. Vom Antrag bis zur Nachsorge - für Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten und andere Gesundheitsberufe. Springer Berlin Heidelberg
  • Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma – Langfassung, 4. Auflage. Version 1
  • Bundesgesundheitsministerium: Rehabilitation. (letzter Abruf: 09.03.2023)
  • Bundesverband der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner: Die vier Wege zur Rehabilitation (PDF). (letzter Abruf: 09.03.2023)
  • Daniela Leitl, Inga Jarosch, Rainer Glöckl, Tessa Schneeberger, Andreas Rembert Koczulla (2021): Rehabilitation in der Pneumologie. Pneumologe (Berl). 2021; 18(4): 241–250
  • Deutsche Rentenversicherung: Allgemeine medizinische Reha. (letzter Abruf: 09.03.2023)
  • Deutsche Rentenversicherung: Anschlussrehabilitation. (letzter Abruf: 09.03.2023)
  • Deutsche Rentenversicherung: Reha-Antragstellung. (letzter Abruf: 09.03.2023)
  • Deutsche Rentenversicherung: Reha-Nachsorge: Therapieerfolg nachhaltig sichern  (PDF) (letzter Abruf: 09.03.2023)
  • Deutsche Rentenversicherung: Warum Reha? (letzter Abruf: 09.03.2023)
  • Gemeinsamer Bundesausschuss: Reha-Verordnungen werden einfacher. Pressemitteilung vom 16.12.2021. (letzter Abruf: 09.03.2023)
  • Inga Jarosch, Tessa Schneeberger, Rainer Glöckl, Daniela Leitl, Andreas Rembert Koczulla (2021): Rehabilitation bei Lungenerkrankungen: Für wen und mit welchen Möglichkeiten? MMW Fortschr Med. 2021; 163(9): 40–47
  • Mattys H. und Seeger, W. (2009): Klinische Pneumologie. Springer Medizin Verlag Heidelberg
  • Schultz K, et al. Pneumologische Rehabilitation. München-Deisenhofen: Dustri-Verlag Dr. Karl Feistle; 2019
  • Schultz K, Wittmann M, Wagner R, Lehbert N, Schwarzkopf L, Szentes B, Nowak D, Faller H, Schuler M: In-patient pulmonary rehabilitation to improve asthma control—a randomized controlled study (EPRA, Effectiveness of Pulmonary Rehabilitation for Patients with Asthma). Dtsch Arztebl Int 2021; 118: 23–30. DOI: 10.3238/arztebl.m2021.0003

Letzte Aktualisierung: 09.03.2023