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Inhalatoren als Klimasünder

Viele Inhalatoren, die zur Behandlung von Lungenerkrankungen wie Asthma im Einsatz sind, funktionieren mit klimaschädlichen Treibgasen. Die Europäische Union will die Herstellung dieser Treibgase ab 2025 aus Gründen des Klimaschutzes einschränken. Doch umweltfreundliche Alternativen fehlen. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) hin.

Menschen mit Asthma, aber auch mit der chronisch obstruktiven Lungenerkrankung COPD, sind auf Treibgas-betriebene Inhalatoren angewiesen. Die DGP schätzt, dass dies mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland betrifft. Umweltfreundliche Alternativen, welche die medizinischen Anforderungen erfüllen, sind rar. Auch Inhalatoren mit Notfallmedikamenten sind in den allermeisten Fällen auf Druckgase angewiesen.

Ausnahme für Sonderfälle gefordert

Eine geplante EU-Verordnung sieht ab 2025 nur noch eine begrenzte Herstellung Druckgas-betriebener Dosieraerosole vor. Tritt sie in dieser Form in Kraft, befürchten Lungenärzt:innen und Allgemeinmediziner:innen, dass insbesondere für schwerkranke Menschen keine sichere Behandlung mehr gewährleistet werden könne. Dies beträfe auch künstlich beatmete Patient:innen. Eine generelle Umstellung etwa auf umweltfreundlichere Pulver-Inhalatoren sei aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll.

Die DGP appelliert daher gemeinsam mit weiteren Fachverbänden und Stiftungen an die Europäische Kommission, für diese Fälle eine Ausnahmeregelung zu erteilen. Demnach sollten Treibgas-betriebene Dosieraerosole für inhalative Medikamente bis 2030 hergestellt werden dürfen.

Entwicklung umweltfreundlicher Alternativen beschleunigen

Gleichzeitig rufen die beteiligten Institutionen Unternehmen dazu auf, die Forschung und Entwicklung umweltfreundlicher Alternativen verstärkt voranzutreiben. Denn der Klimaschutz liegt auch den Lungenärzt:innen am Herzen: Ihre Patient:innen leiden besonders stark unter Klimaveränderungen. Chronische Atemwegserkrankungen werden durch den Klimawandel und dessen Ursachen (zum Beispiel Feinstaub) begünstigt. Das Engagement der Ärzt:innen zeigt sich auch an der S1-Leitlinie „Klimabewusste Verordnung von inhalativen Arzneimitteln“, welche die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin unter Beteiligung verschiedener pneumologischer Fachgesellschaften im März 2022 veröffentlicht hat. Ein Upgrade ist für Ende des Jahres angemeldet.

Quellen:

  • Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM) et al. (Hrsg.): S1-Leitlinie Klimabewusste Verordnung von inhalativen Arzneimitteln. AWMF-Leitlinien-Register-Nr. 053-059
  • Lungenärzte und Allgemeinmediziner: Derzeit noch keine Alternative für klimaschädliche Treibgas-Inhalatoren. Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. vom 28.10.2022