Zusatznutzen für Tiotropium / Olodaterol bei COPD bestätigt
In einer aktuellen Nutzenbewertung bestätigte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen geringen Zusatznutzen der Wirkstoffkombination Tiotropium/Olodaterol für bestimmte Patienten mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) und beschloss die Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie um den Kombi-Wirkstoff.
Seit August 2015 ist die Wirkstoffkombination Tiotropium / Olodaterol zur Dauertherapie von Erwachsenen mit COPD in Deutschland zugelassen. Beide Wirkstoffe gehören zur Arzneimittelklasse der sogenannten langwirksamen Bronchodilatatoren und erweitern auf verschiedene Weise die Atemwege. Das Kombinationspräparat wird einmal täglich inhaliert.
Für Patienten mit COPD mittleren Schweregrads II sieht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Basis eines Gutachtens des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) einen Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen. Patienten mit schwerer COPD (Schweregrad III und IV) mit mindestens zwei Krankheitsschüben (Exazerbationen) pro Jahr profitieren etwas weniger: Für sie wird lediglich ein Anhaltspunkt für einen geringeren Zusatznutzen bescheinigt. Als zweckmäßige Vergleichstherapie waren je nach Schweregrad der Erkrankung entweder Tiotropium allein oder in Kombination mit einem inhalativen Kortikosteroid festgelegt worden.
Mit der Aufnahme des Kombinationspräparats in die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) wird das Medikament für kassenärztliche Vertragsärzte verordnungsfähig. Die AM-RL ermöglicht den Vertragsärzten eine therapie- und preisgerechte Arzneimittelauswahl.
Quelle:
Gemeinsamer Bundesausschuss: Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Tiotropium/Olodaterol, Beschlussdatum: 04.02.2016