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Verbot von Menthol in Zigaretten und Rauchtabak

Seit dem 20. Mai 2020 dürfen in der EU keine Mentholzigaretten mehr verkauft werden. In Deutschland ist zudem jegliche Verwendung von Menthol als Zusatzstoff in Zigaretten und Rauchtabakprodukten wie Zigarillos oder Wasserpfeifentabak verboten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) begrüßt das Verbot als Erfolg für den gesundheitlichen Verbraucherschutz und weist in einer Meldung auf die Gesundheitsgefahren durch Tabak hin.

Menthol überdeckt den Tabakgeschmack und löst durch die Aktivierung bestimmter Rezeptoren ein Kälteempfinden aus. Warnende Körpersymptome des Zigarettenrauches wie Halskratzen und Husten, die unter anderem auf Inhaltsstoffen von Zigaretten, wie Aldehyden (z. B. Formaldehyd) und Reizgasen wie Ammoniak beruhen, werden so unterdrückt. Zigarettenrauch kann dadurch leichter eingeatmet werden. Dies macht auch den Einstieg in den Zigarettenkonsum leichter. Gerade für Jugendliche, die sich häufig noch in der Einstiegs- oder Gewöhnungsphase befinden, sei laut BfR ein besonders hohes Gefährdungspotential durch Mentholzigaretten belegt.

Bereits 2015 hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung in seiner „gesundheitlichen Risikobewertung zu Zusatzstoffen für Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten“ auf die Wirkung von Menthol hingewiesen. In der damaligen Stellungnahme hat das BfR die Gesundheitsgefahren von Tabakzusatzstoffen, die körpereigene Warnreize unterdrücken können, sowie ihre Auswirkungen auf das Suchtpotential bewertet. Das Aus für Menthol in Rauchtabak sei ein Erfolg der wissenschaftlichen Arbeit des BfR, heißt es nun in der aktuellen Meldung. Das Verbot von Mentholzigaretten war bereits 2016 bekannt gegeben worden, darauf folgte eine vierjährige Übergangsfrist, die nun endete. 

Gesundheitliche Bewertung des Rauchens

Die gesundheitliche Bewertung von Tabakerzeugnissen, Wasserpfeifen und E-Zigaretten und die wissenschaftliche Beratung der Bundesregierung zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit gehört zu den Kernaufgaben des BfR. So weist das Bundesinstitut generell darauf hin, dass der Zigarettenkonsum ein großes Problem für den gesundheitlichen Verbraucherschutz darstellt. Neben Erkrankungen wie Blasen-, Kehlkopf- oder Lungenkrebs erhöht das Rauchen von Zigaretten auch das Erkrankungsrisiko für Herzinfarkt, Schlaganfälle, Gefäßerkrankungen (Raucherbein) und die chronisch-obstruktive Lungenkrankheit COPD.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie beim BfR hier:

Quelle:

Bundesinstitut für Risikobewertung: Aus für Menthol in Zigaretten und Rauchtabak. Meldung vom 29.05.2020