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Neue Empfehlungen zur Asthma-Behandlung und -Diagnose

Die Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) Asthma wurde grundlegend überarbeitet und ist seit kurzem beim Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) abrufbar. In der NVL finden sich evidenzbasierte Handlungsempfehlungen für die medizinische Versorgung von Menschen mit Asthma. Wir haben die wichtigsten Änderungen der 3. Auflage zusammengefasst.

Eine wichtige Kernaussage der neuen Leitlinie: Die Klassifikation und Behandlung des Asthmas richtet sich jetzt nur noch nach der Asthmakontrolle und nicht mehr nach der früher üblichen Einteilung in Schweregrade. Die Asthmakontrolle ergibt sich laut NVL aus den Asthma-Symptomen und dem Risiko für eine Verschlechterung der Erkrankung.

Ist das Asthma nicht ausreichend gut kontrolliert, wird empfohlen die Behandlung nicht sofort zu verstärken. Zunächst sollen Patienten und Ärzte gemeinsam prüfen, ob eine Patienten-Schulung helfen kann, ob Medikamente wie besprochen eingenommen werden, und ob sich eventuell Allergene in der Umwelt vermeiden können. Auch die Diagnose sollte nochmals überprüft werden.

Wichtige neue Empfehlungen für die medikamentöse Therapie sind unter anderem:

  • Wenn die Bedarfsmedikamente die Beschwerden nicht ausreichend kontrollieren können, sollen Betroffene kontinuierlich Cortison-Sprays (inhalative Kortikosteroide, ICS) erhalten.
  • Eine Monotherapie mit langwirkenden Beta-2-Sympathomimetika (LABA) soll nicht erfolgen, da LABA zwar die Symptome lindert, nicht aber die zugrundeliegende Entzündung.  
  • Langwirkende Anticholinergika (LAMA) stehen als zusätzliche Option zu ICS und ggf. LABA zur Verfügung: Bei Erwachsenen ab Stufe 3, bei Kindern und Jugendlichen ab Stufe 4.
  • Monoklonale Antikörper sind erst in der letzten Therapiestufe vorgesehen, um eine Langzeittherapie mit Cortison-Tabletten zu vermeiden. Zuvor sollen alle anderen medikamentösen Ansätze ausgeschöpft werden.

Bei Kindern und Jugendlichen gilt: Sicherheit zuerst

Auch die Behandlung für Kinder und Jugendliche mit Asthma wurde angepasst. Das Stufenschema umfasst jetzt sechs Therapiestufen. Dabei gilt: Sicherheit zuerst. Nebenwirkungen sollen vermieden werden. So kommt hochdosiertes inhalatives Cortison nun erst ab Stufe fünf zum Einsatz.

Als unverzichtbar halten die Experten auch eine gute Einweisung in das Inhalationssystem. Auch wer ein neues System erhält, benötigt eine Einweisung. Ein Wechsel des Inhalators soll vermieden werden, wenn der Patient gut zurechtkommt. Ärzte und Schulungspersonal sollten alle Betroffene zudem zu körperlicher Aktivität ermutigen. Voraussetzung dafür ist aber eine gut eingestellte medikamentöse Therapie.

Grundsätzlich gilt: Die Nationale Versorgungsleitlinie gibt Ärzten eine Orientierung. Im Einzelfall kann die Asthma-Behandlung auch anders aussehen, um optimal auf einzelne Patienten einzugehen.

Quellen:

Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF): Nationale VersorgungsLeitlinie Asthma – Langfassung, 3. Auflage, 2018, Version 1 

NVL Asthma: Was ist neu? Wichtige Änderungen im Vergleich zur 2. Auflage. (PDF)