Lungentransplantation – wer, wann, wie und wo?
Eine Lungentransplantation ist die letzte Therapieoption bei fortgeschrittenen chronischen Lungenerkrankungen.
Ob eine Lungentransplantation medizinisch angezeigt ist und für den Betroffenen in Frage kommt, wird auf der Basis vieler Faktoren von Patient und Ärzten gemeinsam entschieden. Auf Seiten des Patienten sind nicht nur das Alter, sondern auch unter anderem der Allgemeinzustand, also die Operationsfähigkeit, das Stadium der Grunderkrankung und das Vorliegen weiterer Erkrankungen von Bedeutung.
Grundsätzlich kommt eine Transplantation für Patienten mit Lungenerkrankung im Endstadium in Betracht, wenn die etablierten Therapieoptionen ausgeschöpft sind und die Lebenserwartung auf weniger als zwei Jahre begrenzt ist.
Ältere Patienten besitzen nach der Lungentransplantation eine nachweislich schlechtere Überlebensprognose als jüngere Patienten. Im Allgemeinen wird wegen des Operationsrisikos gegenwärtig eine Altersgrenze für Transplantationen bei etwa 65 Jahren gesetzt. Das Alter gilt dabei als eine „relative Kontraindikation“, d.h. im Einzelfall und abhängig von Allgemeinzustand und Erfolgsaussicht kann jedoch immer eine individuelle Entscheidung getroffen werden.
Seit 2011 gilt zur Vergabe einer Spenderlunge der sogenannte LAS (Lungen-Allokations-Score). Dieser LAS bewertet die Dringlichkeit und die Erfolgsaussichten einer anstehenden Lungentransplantation. Er wurde in den USA entwickelt und wird dort sowie in vielen europäischen Ländern, darunter Deutschland, verwendet. Damit kann der Wartelistenstatus transparent gestaltet und objektiviert werden. Zur Berechnung leitet das Transplantationszentrum die Patientendaten an das Vermittlungszentrum weiter, welches den Score erhebt. Die erforderlichen Daten sind: Alter, Größe, Gewicht, Laborwerte, Untersuchungsergebnisse, Art der Lungenerkrankung und Schweregrad der Lungenfunktionsstörung, Nierenfunktion und weitere Begleiterkrankungen, Fähigkeit, Tätigkeiten des täglichen Lebens auszuführen.
Weitere Informationen:
- Deutsches Ärzteblatt: Aktuelle Richtlinien zur Organtransplantation und zum 2011 neu eingeführten LAS
- Hinweise zum LAS-Score auf Eurotransplant
Die Ergebnisse von Organtransplantationen sind sehr unterschiedlich, hängen von vielen Faktoren ab und sind schwer vorherzusagen. Der Allgemeinzustand des Patienten, der Operationsverlauf und eventuelle Komplikationen, wie eine Infektion oder eine Abstoßungsreaktion, spielen eine Rolle. Die rein rechnerischen Überlebensraten nach einer Transplantation sind hoch: Sie liegen bei ca. 80 Prozent nach einem Jahr und immerhin noch bei über 50 Prozent nach fünf Jahren.
Nach einer Transplantation ist eine lebenslange medikamentöse Unterdrückung des Immunsystems nötig, um eine Abstoßungsreaktion zu verhindern. Diese Behandlung bringt jedoch auch Nebenwirkungen mit sich, wie eine erhöhte Infektanfälligkeit. Trotz einer solchen Therapie kann es zu Abstoßungen auch Monate oder Jahre nach dem operativen Eingriff kommen – die Gründe hierfür sind vielfältig und teils noch unbekannt. In einem solchen Fall kann eine erneute Transplantation notwendig werden.
Neben einer Abstoßungsreaktion können die transplantierten Organe auch im Rahmen der Grunderkrankung erneut angegriffen werden, es kommt zu einem Rezidiv der Erkrankung. In ca. 50 Prozent der Fälle entwickelt sich in den ersten fünf Jahren nach einer Transplantation das sogenannte „Bronchiolitis obliterans-Syndrom“. Dies ist eine unklare chronisch-entzündliche Reaktion auf das Spenderorgan, bei der es zu entzündlichen und vernarbenden Prozessen im Lungengewebe kommt. In der Folge werden die Lungenarchitektur zerstört und die Atemwege eingeengt. Auch in diesen Fällen kann evtl. eine weitere Transplantation erforderlich werden.
Ob und welche Komplikationen nach einer Transplantation auftreten hängt von dem jeweiligen Organ, der Grunderkrankung und vielen individuellen Faktoren des Patienten ab. Erfreulicherweise bleiben auch viele Fälle komplikationsarm, sodass die Patienten viele Jahre mit dem transplantierten Organ leben können. Eine generelle Austauschpflicht der Organe zu einem bestimmten Zeitpunkt nach einer Transplantation gibt es nicht.
Für das Spenderorgan gilt, dass Blutgruppe und verschiedene Gewebsmerkmale mit denen des Empfängers übereinstimmen müssen. Bisher werden fast ausschließlich Spenderlungen von Verstorbenen transplantiert. Im September 2012 wurde erstmalig in Deutschland an der Medizinischen Hochschule Hannover eine Transplantation mittels Lebendspende durchgeführt. Voraussetzung dazu ist, dass dem Empfänger zwei Lungenlappen gespendet werden müssen. Für den Lebendspender besteht zum einen das allgemeine Operationsrisiko – wie bei jedem anderen operativen Eingriff auch –, das die Narkose und die chirurgische Prozedur einschließt. Darüber hinaus muss sich der Lebendspender über den Verlust der Kapazität des gespendeten Organs bewusst sein.
Weiterführende Informationen, Adressen und Beratung zum Thema Lungentransplantationen:
- BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
- Informationen der Ärztekammer Hamburg - Bundesverband der Organtransplantierten e.V. (BDO): Er hilft bei der Betreuung von Patienten und deren Angehörigen vor und nach Transplantationen, Vermittlung von Gesprächspartnern, vierteljährlich erscheinende Zeitschrift "transplantation aktuell", politische Interessenvertretung in Gesundheits- und Sozialpolitik.