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Lungenkrank im Beruf: Wo kann ich mich informieren?

Menschen mit Lungenkrankheiten sollten bei der Berufswahl und auch bei der Ausübung ihres Berufes darauf achten, dass sie sich keinen potenziell schädlichen Einflüssen aussetzen. Berufskrankheiten sind solche, die durch die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit ausgelöst werden und als solche anerkannt sind.

Berufswahl
Menschen mit Lungenkrankheiten sollten bei der Berufswahl und auch bei der Ausübung ihres Berufes darauf achten, dass sie sich keinen potenziell schädlichen Einflüssen, wie z.B. Stäuben oder Rauch, aussetzen. Bei der Berufswahl von Allergikern und Menschen mit einer Neigung zu Unverträglichkeitsreaktionen spielt neben den persönlichen Interessen und Fähigkeiten auch die Belastung durch Allergieauslöser sowie andere Belastungsfaktoren am zukünftigen Arbeitsplatz eine besondere Rolle. Grundsätzlich sollten Jugendliche mit allergischen Erkrankungen oder Asthma Arbeitsstätten, bei denen sie mit allergieauslösenden Stoffen in Kontakt kommen, meiden. In welchem Ausmaß dies geschehen muss, ist jedoch immer eine individuelle Entscheidung in Absprache mit dem behandelnden Arzt. Dieser kann auf Basis der bisherigen Untersuchungsergebnisse und Behandlungen alle Allergieauslöser und Belastungsfaktoren nennen und erste Berufsbilder vorschlagen oder ausschließen. Mit Hilfe einer Liste dieser Vorschläge und Allergiefaktoren kann eine persönliche Berufsberatung beim Arbeitsamt (Berufsinformationszentrum der Bundesagentur für Arbeit) neue Impulse zum richtigen (Ausbildungs-) Beruf geben. Auch im Rahmen eines Praktikums können Berufsanfänger feststellen, ob beim gewählten Beruf eine Belastung besteht.

Die Gesellschaft für Pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin e.V. stellt einen Elternratgeber zum Thema Berufswahl bei Allergien und Asthma bereit.
Auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gibt eine Publikation zur Berufswahl bei allergiekranken Jugendlichen heraus.


Berufskrankheiten

Berufskrankheiten sind solche, die durch die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit ausgelöst werden und als solche anerkannt sind. Dazu zählen beispielsweise durch Stäube verursachte Erkrankungen wie die Asbestose oder Silikose. Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit können die gesetzliche/betriebliche Unfallversicherung und/oder die jeweilige Berufsgenossenschaft (BG) weitere Informationen und Ansprechpartner vermitteln.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung stellt ausführliche Informationen zum Thema Berufskrankheiten bereit.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin listet alle anerkannten Berufskrankheiten und gibt auch Merkblätter hierzu heraus.
Weitere Informationen und Merkblätter finden sich außerdem auf den Seiten der Europäischen Lungenstiftung (ELF).
 
Für Betroffene von Berufskrankheiten gibt es zahlreiche Selbsthilfe- und Vernetzungsangebote: