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Kein Zusatznutzen von Umeclidinium

Der Wirkstoff Umeclidinium bietet COPD-Patienten mit Schweregrad 2 oder 3 keinen Zusatznutzen gegenüber der Behandlung mit Tiotropium. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) im Rahmen seiner frühen Nutzenbewertung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird voraussichtlich Ende Juli darüber entscheiden.

Umeclidinium wurde 2014 zur Behandlung von erwachsenen COPD-Patienten zugelassen, zunächst in Kombination mit Vilanterol, ab November 2015 dann als Monopräparat. Es handelt sich bei dem Wirkstoff um einen langwirksames Anticholinergikum, der die Atemwege erweitern soll. Im Rahmen der üblichen Bewertung des Zusatznutzens gegenüber bestehenden Vergleichstherapien hat das IQWIG keine deutlichen Unterschiede feststellen können. Eine Bewertung bei höheren Schweregraden steht aus, da die Hersteller dazu noch keine Daten vorgelegt haben.

Als Vergleichstherapie hatte das der G-BA Tiotropium, ein anderes, lang wirksames Anticholinergikum, herangezogen und das IQWIG beauftragt, anhand der vom Hersteller vorgelegten Studiendaten die Frage des zusätzlichen Nutzens abzuklären. Von 78 Patienten hatten dazu jeweils die Hälfte Umeclidinium und Tiotropium über einen Zeitraum von sechs Monaten erhalten. Es zeigten sich keine klaren Unterschiede in Bezug auf die Lebenserwartung, akute Krankheitsschübe oder Krankheitsbeschwerden. Auch hinsichtlich Nebenwirkungen und der gesundheitsbezogenen Lebensqualität ergab die Studie keine Unterschiede.

Derzeit läuft noch das Stellungnahmeverfahren, in dem bis 23. Mai Experten ihre schriftliche Stellungnahmen abgeben können. Im Anschluss daran wird der Gemeinsame Bundesausschuss seinen Beschluss bekannt geben. Davon hängt unter anderem ab, wie sich die künftigen Therapiekosten gestalten. Bestätigt sich die Stellungnahme des IQWIG, dass Umeclidinium keinen Zusatznutzen hat, wird der Wirkstoff in das Festbetragssystem eingefügt oder ein Erstattungsbeitrag festgelegt, der nicht höher sein darf als der der Vergleichstherapie.


Quellen:

Gemeinsamer Bundesausschuss: Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Umeclidinium. Letzte Änderung: 02.05.2016

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen: Umeclidiunium zur Symptomlinderung bei COPD: Zusatznutzen nicht belegt. Pressemitteilung vom 02.5.2016