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IQWiG bescheinigt Antikörper „erheblichen Zusatznutzen“

Der Wirkstoff Nivolumab hat für erwachsene Patienten mit einem lokal fortgeschrittenen oder metastasierten nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) einen erheblichen Zusatznutzen im Vergleich zur bisherigen „zweckmäßigen Vergleichstherapie“ mit dem Chemotherapeutikum Docetaxel. Das berichtet das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in einer Mitteilung.

Krebstherapien mit spezifischen Antikörpern finden immer öfter den Weg in die medizinische Praxis. Ein Grund ist, dass klassische Chemotherapeutika, welche die Zellteilung unterdrücken(z.B. Docetaxel), auf viele Zellen des Körpers wirken und so häufig Nebenwirkungen verursachen. Dagegen werden Antikörper meist passgenauer gegen eine Zielstruktur eingesetzt und beeinflussen andere Körperfunktionen weniger stark.

Das gilt auch bei Lungenkrebspatienten, die unter dem sogenannten nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) leiden. Hier wirkt der Antikörper Nivolumab, indem er Zellen des Immunsystems zu einer gesteigerten Aktivität gegen den Tumor verhilft. Dazu bindet und blockiert er an deren Oberfläche einen PD-1 genannten Rezeptor. Dieser wird sonst von Stoffen besetzt, die die Tumorzellen ausschütten, und wirkt lähmend auf die Immunzellen. Der Antikörper unterbindet diesen Prozess und erhöht so die Reaktion des Immunsystems gegen den Tumor.

Wie gut er das tut, berichtet nun das IQWiG in der neuesten Stellungnahme: Demzufolge bringt diese Wirkung bei Patienten, bei welchen nach Chemotherapie der Tumor weiter fortgeschritten war, erhebliche Vorteile im Vergleich zur bisherigen Therapie mit dem Wirkstoff Docetaxel. Dieser wirkt als sogenanntes Zytostatikum und hemmt das Zellwachstum beziehungsweise die Zellteilung. Vor allem in puncto Überlebensdauer und Nebenwirkungen ist Nivolumab dieser Standardbehandlung überlegen. Allerdings sind Patienten ausgenommen, die für das Molekül PD-L1 negativ sind. Ebenfalls nicht belegt ist der Zusatznutzen für Betroffene, für die eine Therapie mit Docetaxel oder ähnlichen Wirkstoffen nicht angezeigt ist.

Die Bewertung neuer Wirkstoffe ist im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) festgelegt. Dies besagt, dass ein neuer Wirkstoff, der in Deutschland auf den Markt kommt, prinzipiell einer frühen Nutzenbewertung unterzogen wird. Dafür müssen Hersteller zum Markteintritt ein Dossier vorlegen, auf dessen Basis der Zusatznutzen des neuen Wirkstoffs im Vergleich zur bisherigen Standardtherapie bewertet wird. Das Verfahren der frühen Nutzenbewertung leitet der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA), der meist das IQWiG mit der wissenschaftlichen Bewertung des Dossiers beauftragt. Vor circa einem Jahr erhielt der Antikörper die europäische Zulassung beim fortgeschrittenen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom – der Lungeninformationsdienst berichtete.

 

Quelle:
IQWiG: Nivolumab bei fortgeschrittenem Lungenkarzinom: Hinweis auf erheblichen Zusatznutzen. Pressemitteilung vom  1. August 2016.