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Ernährungstherapie kann künftig verordnet werden

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A) hat am 16. März 2017 beschlossen, dass Mukoviszidose-Patienten künftig eine Ernährungstherapie auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen können. Dies setzt lediglich voraus, dass der behandelnde Arzt oder die Ärztin die Therapie verordnet. Sofern das Bundesministerium für Gesundheit keine Beanstandungen hat, wird der Beschluss am 01. Januar 2018 in Kraft treten.

Ziel einer besonderen Ernährungstherapie bei Mukoviszidose und anderen seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen ist es, Fehlernährung, Mangelversorgung und Stoffwechselentgleisungen zu verhindern, abzumildern und damit zu behandeln.

Inhaltlich reicht eine verordnungsfähige Ernährungstherapie unter anderem von der ernährungstherapeutischen Diagnose und Abstimmung der Therapieziele bis zur Beratung für die Auswahl von Lebensmitteln. Dabei werden Patienten auch darin unterstützt, wie sie Enzym-, Vitamin-, Mineralstoff-, Aminosäuren-, Fett- oder Spurenelemente ersetzen können. Und schließlich soll praktische Hilfe gegeben werden, wie sich diätetische Maßnahmen im Alltag konkret umsetzen lassen, inklusive geeigneter Koch- und Küchentechniken.

Entsprechend wurde die Ernährungstherapie bei seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose nun auch neu in die Heilmittel-Richtlinie aufgenommen. Noch 2015 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss eine Aufnahme abgelehnt, dies aber nach Beanstandungen des Bundesministeriums für Gesundheit nun aufgehoben. Begrifflich hat der GB-A sich von der ehemals als „ambulante Ernährungsberatung“ bezeichneten Anwendung auf Ernährungstherapie verlegt, um klarzustellen, dass es sich um eine ausschließliche Behandlung von kranken Menschen, also eine klare therapeutische Ausrichtung in enger Abstimmung mit den behandelnden Ärzten handelt.

Die Ernährungstherapie können Fachkräfte mit anerkanntem Berufs- oder Studienabschluss im Bereich Ernährung durchführen. Dazu zählen etwa Diätassistenten, Ökotrophologen und Ernährungswissenschaftler. Die Ernährungstherapie wird aber auch in spezialisierten Einrichtungen und Schwerpunktpraxen angeboten. Weitere Einzelheiten zur notwendigen Qualifikation enthält die ergänzte Heilmittel-Richtlinie.

 

Quellen:

Gemeinsamer Bundesausschuss: Ernährungstherapie für Patienten mit seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose künftig verordnungsfähig. - Pressemitteilung vom 16. März 2017

 

Gemeinsamer Bundesausschuss: Heilmittel-Richtlinie - Aufnahme der ambulanten Ernährungsberatung bei seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose – Beschlusstext vom 17. März 2017