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Finanzielle Unterstützung

Oft geht eine chronische Lungenerkrankung mit finanziellen Konsequenzen einher. Ab wann ist ein Antrag auf Schwerbehinderten-Ausweis möglich? Wie kann ich mich von Zuzahlungen befreien lassen? Wer bezahlt eine Rehabilitation (Reha)? Wo kann ich mich beraten lassen? Die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall ist nicht immer leicht zu überblicken. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei Lungenerkrankungen.

Oft geht eine chronische Lungenerkrankung mit finanziellen Konsequenzen einher. Ab wann ist ein Antrag auf Schwerbehinderten-Ausweis möglich? Wie kann ich mich von Zuzahlungen befreien lassen? Wer bezahlt eine Rehabilitation (Reha)? Wo kann ich mich beraten lassen? Die finanzielle Absicherung im Krankheitsfall ist nicht immer leicht zu überblicken. Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei Lungenerkrankungen.

Was sind Disease-Management-Programme (DMP)?

Seit 2002 bieten die Krankenkassen systematische Behandlungsprogramme für chronisch kranke Patienten an, sogenannte Disease-Management-Programme (DMP). Diese strukturierten Behandlungsprogramme stehen auf freiwilliger Basis auch für Betroffene mit chronischen Lungenerkrankungen zur Verfügung. So gibt es in diesem Gebiet spezielle Disease-Management-Programme für

Ende 2017 beschloss der GBA (Gemeinsamer Bundesausschuss), dass auch Kleinkinder ab zwei Jahren mit Asthma bronchiale am DMP teilnehmen können. Der erste Ansprechpartner im Rahmen eines Disease-Management-Programms ist stets der Haus- bzw. Kinderarzt.

Was bieten Disease-Management-Programme?

Die strukturierten Behandlungsprogramme geben Empfehlungen für Diagnostik und Therapie, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen (evidenzbasiert). Beispielsweise sind im DMP bestimmte Kriterien definiert, wann der Haus- bzw. Kinderarzt einen Lungenfacharzt hinzuziehen und weiterführende Untersuchungen veranlassen sollte. Ziel ist es, den Behandlungsablauf und die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern. Außerdem sollen betroffene Patienten so aktiv am Therapie-Prozess teilnehmen können. Die strukturierten Behandlungsprogramme sehen regelmäßige medizinische Untersuchungen vor, in denen individuelle Behandlungsziele vereinbart werden.

Alle Behandlungsmaßnahmen und die Ergebnisse der regelmäßigen Gesundheitsuntersuchungen werden dokumentiert und ausgewertet. Zusätzlich steht den Betroffenen im Rahmen von DMP oft ein vielfältiges Kursangebot zur Verfügung, etwa Atemschulungen oder Präventionsangebote. Ein wichtiges Ziel von DMP ist es, die Zusammenarbeit von Haus- und Fachärzten zu verbessern, die Programme werden regelmäßig evaluiert.

Wie werden Disease-Management-Programme entwickelt?

Erarbeitet werden die Richtlinien für die Disease-Management-Programme im gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) von der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Zudem sind auch immer Patientenvertretungen und Experten an diesem langfristigen Abstimmungsprozess beteiligt.

Die erarbeiteten Richtlinien werden dann dem Bundesministerium für Gesundheit (BGM) zur Prüfung vorgelegt. Hat dieses nichts zu beanstanden, treten die DMP-Richtlinien des GBA in Kraft. Anhand der vorgegebenen DMP-Richtlinien können die Krankenkassen eigene Programmkonzepte entwickeln, die nochmals durch das Bundesversicherungsamt (BVA) zugelassen werden müssen.

>> Weiterführende Informationen zu Disease-Management-Programmen

Ab wann ist ein Antrag auf Schwerbehinderten-Ausweis möglich?

Nach der Diagnose einer chronischen Lungenerkrankung wird Ihr Arzt Sie möglicherweise auf die Möglichkeit ansprechen, einen Schwerbehinderten-Ausweis zu beantragen. Sollte dies nicht der Fall sein, lohnt sich auf jeden Fall eine entsprechende Nachfrage. Die ortsansässigen Versorgungsämter geben die dafür notwendigen Antragsformulare aus, die mit den ärztlichen Untersuchungsberichten einzureichen sind. Im Anschluss an eine vertrauensärztliche Untersuchung, zu der das Versorgungsamt einlädt, erhält man den Bescheid über einen möglichen Schwerbehinderungsgrad. Schwerbehinderte im Sinne des Sozialgesetzbuches sind Menschen, deren Gesundheitsstörung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 bewertet wird. Ab diesem Grad der Behinderung erhalten Betroffene einen Schwerbehindertenausweis. Die Vorteile reichen von der Vergünstigung für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, über ermäßigte Kfz-Steuer bis hin zu Pauschbeträgen bei der Einkommenssteuer. 

Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Sozialverband VdK

Gebührenfreistellung für Lungenkranke?

Viele Lungenkrankheiten wie COPD oder Asthma sind chronisch, das heißt sie unterliegen einer Dauerbehandlung. Patienten, die an chronischen Krankheiten leiden, zahlen weniger Rezeptgebühr oder Tagespauschale, die in Kliniken erhoben wird. Liegt die Zuzahlung eines chronisch Kranken höher als ein Prozent seiner jährlichen Bruttoeinnahmen, kann er sich für den Rest des Jahres von der Zuzahlung befreien lassen. Patienten ab einem bestimmten Alter müssen sich allerdings therapiegerecht verhalten und die Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen, um in den Genuss dieser Vergünstigung zu kommen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Wer bezahlt eine Rehabilitation (Reha)?

Eine Rehabilitation bei Krankheiten der Atmungsorgane ist notwendig, wenn trotz ärztlicher Behandlung Krankheitsfolgen bleiben, die ein normales berufliches oder privates Leben behindern. Die Kostenträger (gesetzliche Krankenversicherung bzw. Renten- oder Unfallversicherung) übernehmen die Kosten der Rehabilitation unter anderem für COPD (chronische Bronchitis, Emphysem), Asthma bronchiale, cystische Fibrose (Mukoviszidose), Lungenfibrose, Sarkoidose oder Farmerlunge, pulmonale Hypertonie (Lungenhochdruck) sowie für Nachbehandlung bei Lungentumoren und Lungenentzündung.

Ist die Erwerbsfähigkeit durch die Erkrankung gefährdet, übernimmt die Rentenversicherung die Reha-Kosten von Berufstätigen. Nicht-Berufstätige, z.B. Rentner oder Hausfrauen, bekommen die Kosten für die Reha von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Sollte eine Berufskrankheit (z.B. Silikose, Asbestose, Farmerlunge, Bäckerasthma) Grund für eine Reha-Maßnahme sein, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Wer privat versichert ist, muss sich individuell nach den Vertragsbedingungen der Versicherung erkundigen.
Erwachsene Patienten müssen in der Regel 10 Euro pro Tag zuzahlen, allerdings höchstens 42 Tage pro Kalenderjahr.

Um im Dschungel der Kostenträger den richtigen Weg zur Rehabilitation zu finden und trotz Erkrankung die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ebnen, sind in Städten und Kreisen so genannte Reha-Servicestellen eingerichtet worden. Diese informieren umfassend rund um das Thema Rehabilitation.

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Wer berät mich zu unterstützenden Leistungen und Pflege?

Die gesetzlichen Krankenkassen sind der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Kostenübernahme für medizinische und weitere unterstützende Leistungen (z.B. Rehabilitationssport, Fahrkosten, Haushaltshilfe, Pflegehilfsmittel) im Zusammenhang mit einer Lungenerkrankung geht. Auch Fragen zur finanziellen Unterstützung durch die gesetzlichen Pflegeversicherungen beantwortet Ihre gesetzliche Krankenversicherung in der Geschäftsstelle vor Ort oder im Internet unter dem Namen der Versicherung.

Wann habe ich Anspruch auf Krankengeld?

Versicherte Patienten haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Das Krankengeld ist stets niedriger als das Nettoeinkommen und wird individuell berechnet.

Der Anspruch auf Krankengeld entsteht zu Beginn einer Behandlung in Krankenhaus oder Reha-Einrichtung oder am Tag nachdem der Arzt die Krankheit attestiert hat. Gezahlt wird es maximal 78 Wochen (546 Kalendertage) innerhalb von drei Jahren. Die Höhe des Krankengelds beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts (sogenanntes regelmäßiges Bruttoentgelt), maximal aber 90 Prozent des regelmäßigen Nettoarbeitsentgelts. Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung werden vom Krankengeld abgezogen.

Die Krankenkasse übernimmt die Beiträge der Krankenversicherung und jeweils die Hälfte der Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung. Krankengeld ist steuerfrei, wird aber bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt (Progressionsvorbehalt). Umfassende Informationen zum Thema Krankengeld erhalten Sie bei der Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse vor Ort oder im Internet unter dem Namen der Versicherung.

Wann habe ich Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?

Wer seine Arbeit aufgrund einer Lungenerkrankung nicht bis zum Rentenalter ausüben kann, hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Diese wird allerdings nur gewährt, wenn sich die gesundheitlichen Einschränkungen nicht beseitigen lassen oder eine Umschulungsmaßnahme nicht greift. Wenn Sie nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, können Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht. Wer noch zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat eventuell Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Diese summiert sich auf die Hälfte der Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Quellen

Kassenärztliche Vereinigung: Disease-Management-Programme (DMP) (letzter Abruf: 10.11.2022)

Gemeinsamer Bundesausschuss: DMP für Asthma bronchiale ergänzt und spezifiziert Pressemitteilung (Letzter Abruf: 10.11.2022)

Gesundheitsinformation.de: Was sind Disease-Management-Programme (DMP)? (Letzter Abruf: 10.11.2022)

VdK Sozialverband: Der Schwerbehindertenausweis (Letzter Abruf: 10.11.2022)

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (Letzter Abruf: 10.11.2022)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Erwerbsminderungsrente (Letzter Abruf: 10.11.2022)

Lungenemphysem-COPD.de – Patientenratgeber (Letzter Abruf: 10.11.2022)

 

Letzte Aktualisierung: 10.01.2018