Voraussichtlich ab April 2026 wird das Lungenkrebs-Screening für Menschen mit einem starken Zigarettenkonsum eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.
Voraussetzung sind mindestens 15 Packungsjahre
In Anspruch nehmen können die neue Kassenleistung Personen, die
- 50 bis 75 Jahre alt sind,
- aktuell rauchen oder in den vergangenen zehn Jahren aufgehört haben,
- mindestens 25 Jahre geraucht haben und
- mindestens 15 sogenannte Packungsjahre aufweisen.
Ein Packungsjahr entspricht dem Konsum einer Packung Zigaretten (etwa 20 Stück) pro Tag über ein Jahr. Wer beispielsweise nur eine halbe Packung täglich raucht, erreicht ein Packungsjahr nach zwei Jahren.
Auswertung durch speziell geschulte Radiolog:innen
Die Untersuchung erfolgt mit einer Niedrigdosis-Computertomographie (LDCT). Dabei wird die Lunge mit geringerer Strahlenbelastung geröntgt als bei einer herkömmlichen CT. Die Bilder werden von speziell geschulte Radiolog:innen ausgewertet. So soll vermieden werden, dass zu viele falsche Verdachtsfälle entstehen.
Zustimmung des Gesundheitsministeriums erforderlich
Bevor das Screening startet, muss das Bundesministerium für Gesundheit dem Beschluss zustimmen. Außerdem wird eine umfassende Information für Patientinnen und Patienten erstellt. Beides soll voraussichtlich bis Ende März 2026 abgeschlossen sein.
Grundlage für den aktuellen Beschluss ist die Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zur Lungenkrebs-Früherkennung vom 1. Juli 2024. Nach Inkrafttreten dieser Verordnung hatte der G-BA 18 Monate Zeit, um über die Umsetzung als Kassenleistung zu entscheiden.
Quelle
Gemeinsamer Bundesausschuss: Lungenkrebs-Früherkennung bei starken Raucherinnen und Rauchern wird voraussichtlich ab April 2026 Kassenleistung. Pressemitteilung vom 18.06.2025