Lungenemphysem: Mehr Betroffene können von Operation profitieren
Zur Behandlung eines schweren Lungenemphysems, auch bekannt als Blählunge oder Lungenüberblähung, kann das Lungengewebe operativ verringert werden. Bisher war die operative Behandlung mittels Spiralen auf eine bestimmte Personengruppe beschränkt. Diese Einschränkung wurde nun aufgehoben.
Bei einem Lungenemphysem sind die Lungenbläschen der betroffenen Personen dauerhaft erweitert. In den großen Blasen staut sich die Luft. Das Lungenemphysem wird auch als Blählunge oder Lungenüberblähung bezeichnet. Symptome eines Lungenemphysems sind:
- Atemnot
- Kurzatmigkeit
- Antriebslosigkeit, Schlappheit und Müdigkeitsgefühl
- Bläulich verfärbe Lippen und Finger (ausgelöst durch den Sauerstoffmangel im Blut)
Das Wichtigste zum Lungenemphysem fasst unser Faktenblatt kurz und verständlich zusammen.
Operation bei schwerem Lungenemphysem
Eine Heilung gibt es nicht, jedoch stehen unterschiedliche Therapieoptionen zur Verfügung. Unter anderem kann das funktionslose Lungengewebe durch eine Operation verringert werden. Ein Verfahren, das für die Behandlung eines schweren Lungenemphysems angewendet wird, ist die sogenannte bronchoskopische Lungenvolumenreduktion (LVR) mittels Spiralen.
Dabei werden kleine Metall-Spiralen in die kranken Lungenbereiche eingesetzt. Die Spiralen falten das überblähte Gewebe zusammen. So wird das Lungenvolumen reduziert, und das verbleibende Lungengewebe ist elastischer. Die Atemnot wird gelindert.
Behandlung nur nach sorgfältiger Abwägung
Bei Menschen mit einer gesunden Lunge beträgt das sogenannte Soll-Residualvolumen 1 bis 1,5 Liter. Das bedeutet, nach maximalem Ausatmen sollten nur noch 1 bis 1,5 Liter Luft in der Lunge vorhanden sein. Dieser Wert ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie
- Alter,
- Geschlecht und
- Körpergröße.
Bisher konnten ausschließlich Lungemephysem-Patient:innen die bronchoskopische LVR mittels Spiralen erhalten, deren verbleibendes Luftvolumen in der Lunge nach maximaler Ausatmung 225 Prozent des Solls beträgt, also mehr als zweimal so viel.
Wie der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun mitteilt, ist diese Einschränkung aufgehoben. Der G-BA entscheidet über den Anspruch gesetzlich Versicherter auf bestimmte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Allerdings sollte die Behandlungsoption laut G-BA für diese Patient:innen nur nach sorgfältiger Abwägung in Betracht gezogen werden.
Quelle
Gemeinsamer Bundesausschusses (G-BA): Operatives Verfahren bei schwerem Lungenemphysem: G-BA erweitert Leistungsanspruch für bestimmte Patientengruppe. Mitteilung vom 17.10.2024