Prävention Tipps für den Alltag
Pneumologische Reha bei Lungenkrankheiten
Tessa Schneeberger (Philipps-Universität Marburg, Schön Klinik Berchtesgadener Land) erklärt, was eine pneumologische Rehabilitation ausmacht.
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Transkript: Pneumologische Reha bei Lungenkrankheiten
Nach einer pneumologischen Rehabilitation erleben lungenkranke Patienten wissenschaftlich nachgewiesen weniger Atemnot, fühlen sich körperlich leistungsstärker und erfahren eine höhere Lebensqualität. Bei COPD-Patienten nach einer Exazerbation reduziert sich sogar das Risiko innerhalb der ersten Monate nach der erlebten Exazerbation eines erneuten Krankenhausaufenthaltes um 50%.
Die pneumologische Rehabilitation wird von einem multiprofessionellen Team, bestehend aus Ärzten, Fachärzten, Physiotherapeuten, Sporttherapeuten, Atmungstherapeuten und Psychologen betreut. Der Inhalt des Programms ist individuell auf die Bedürfnisse chronisch lungenkranker Patienten abgestimmt. Eine pneumologische Rehabilitation ist für die Patienten gedacht, die trotz adäquater Krankenbehandlung neben ihrer eingeschränkten Lungenfunktion weitere körperliche psychische oder soziale Auswirkungen erleben und nur noch eingeschränkt an ihrem Leben teilnehmen können. Vor allem COPD-Patienten, die eine Exazerbation erleiden, sollten möglichst frühzeitig - am besten noch während der Akutenphase - über die Möglichkeit der pneumologischen Rehabilitation aufgeklärt werden, denn hier kann eine umfassende und gut durchgeführte Reha-Maßnahme den nachfolgenden Verlauf maßgeblich verbessern.
Ein vorangegangener Krankenhausaufenthalt ist nicht zwingend notwendig. Bei COPD-Patienten, die eine stationär behandlungspflichtige Exazerbation erleiden, ist es jedoch ratsam, einen Reha-Antrag im Sinne einer Anschlussheilbehandlung noch direkt in der Klinik zu stellen.
Grundsätzlich kann eine pneumologische Rehabilitation alle vier Jahre bewilligt werden. Erfolgt ein vorzeitiger Reha-Antrag, sollte dieser entsprechend begründet werden, etwa mit einer Verschlechterung der Erkrankung oder einem neuen Dazukommen der Erkrankung. Falls Patienten in eine bestimmte Klinik zur Reha kommen möchten, sollte dieser Vorschlag im Antrag entsprechend ergänzt werden. Patienten haben laut dem Sozialgesetzbuch ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Klinik. Sollte dennoch der Reha-Antrag abgelehnt werden, lohnt sich für gewöhnlich ein Widerspruch, bei dem sich der Hausharzt oder Facharzt auf die Ablehnungsgründe beziehen sollte.