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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Lungeninformationsdienst von Helmholtz Munich ist bemüht, seine Website barrierefrei zugänglich zu machen im Einklang mit den Bestimmungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 und des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG).

Diese Erklärung wurde am 27.03.2024 basierend auf einer BITV/WCAG Selbstbewertung erstellt und gilt für die Website http://www.lungeninformationsdienst.de.

Der Lungeninformationsdienst von Helmholtz Munich ist bemüht, seine Website barrierefrei zugänglich zu machen im Einklang mit den Bestimmungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 und des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG).

Diese Erklärung wurde am 27.03.2024 basierend auf einer BITV/WCAG Selbstbewertung erstellt und gilt für die Website http://www.lungeninformationsdienst.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Einhaltung der Anforderungen wurde mit einer am 27.03.2024 durchgeführten Selbstbewertung überprüft. Diese hat aufgezeigt, die Website noch nicht vollständig mit dem BGG und der BITV 2.0 vereinbar ist. Im Folgenden werden nicht barrierefreie Inhalte sowie alternative Zugänge zu nicht barrierefreien Inhalten dargelegt. Wir arbeiten an den notwendigen Verbesserungen.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Die auf der Webseite verlinkten PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
  • Alternativtexte für Bedienelemente, Grafiken und Objekte fehlen teilweise.
  • Teilweise fehlen Zuordnungen der HTML-Strukturelemente für Überschriften, Listen und Inhaltselemente oder sind fehlerhaft.
  • Auf der Webseite wird das interaktive Tool "Genially" für interaktive Angebote verwendet. Diese Inhalte sind nicht barrierefrei. Mehr Informationen: Genially und Barrierefreiheit
  • Es werden teilweise englische Wörter verwendet. Diese sind noch nicht durchgängig als englischsprachig gekennzeichnet.
  • Die Verwendung von Leichter Sprache und Gebärdensprache für alle Inhalte stellt derzeit eine unverhältnismäßig hohe Belastung für die Redaktion dar. Die Redaktion bittet diejenigen, die auf sprachliche Barrieren stoßen sollten, insbesondere bei Fachterminologie und einschlägigen wissenschaftlichen Ausdrucksweisen, um Verständnis und gegebenenfalls Kontaktaufnahme.
  • Eine barrierefreie Tastaturbedienung ist nicht umgesetzt.

Alternativer Zugang zu nicht barrierefreien Inhalten

Wenn Sie Zugang zu nicht-barrierefreien Inhalten bekommen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an uns:

E-Mail: lungeninformationsdienst@helmholtz-munich.de

Barriere melden

Wenn Sie Mängel bei der barrierefreien Gestaltung von http://www.lungeninformationsdienst.de feststellen, wenden Sie sich bitte direkt an uns:

E-Mail: lungeninformationsdienst@helmholtz-munich.de

Durchsetzungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de