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Reha für Kinder mit chronischen Krankheiten

Eine Rehabilitation (Reha) kann Kindern und Jugendlichen mit chronischen Krankheiten wie Asthma bronchiale bei der Genesung, aber auch bei der Bewältigung ihrer Erkrankung helfen. Die Gesellschaft für pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin (GPAU) hat jetzt einen Ratgeber veröffentlicht, der wichtige Fragen rund um die Reha für Kinder und Jugendliche beantwortet.

Gerade bei schweren oder schwierigen Krankheitsverläufen können Kinder und Jugendliche mit chronischen Krankheiten wie Asthma von einer zusätzlichen Rehabilitation profitieren. Doch oft wird diese Möglichkeit nicht in Anspruch genommen, zum Beispiel weil Unklarheit über die Antragsstellung oder den genauen Ablauf herrscht. In einem Elternratgeber beantwortet die Gesellschaft für pädiatrische Allergologie und Umweltmedizin (GPAU) jetzt wichtige Fragen wie zum Beispiel:

  • Wer bezahlt die Reha?
  • Bis zu welchem Alter ist die Reha möglich?
  • Welche Formen der Reha gibt es?
  • Wann ist eine Reha sinnvoll?
  • Was ist mit der Schule während der Zeit der Reha?

Wie kann man eine Reha für sein Kind beantragen?

Bei Kindern und Jugendlichen sind sowohl die Deutsche Rentenversicherung (DRV) als auch die Krankenkassen die richtigen Ansprechpartner für die Beantragung einer Reha. Da es nach Angaben der GPAU beim Antrag  über die Krankenkasse in der Vergangenheit jedoch öfter zu „Fehleinweisungen“ in den Mutter-Kind-Kurbereich gekommen sei, empfiehlt die Gesellschaft den Weg über die Rentenversicherung. Eltern beantragen die Reha dann gemeinsam mit ihrem Kinder-und Jugendarzt bzw. Hausarzt oder Facharzt und senden die Anträge dorthin, wo sie rentenversichert sind.

Wird der Antrag abgelehnt, kann Widerspruch eingelegt werden, der laut GPAU in der Regel erfolgreich ist. Allerdings sollte dieser auf jeden Fall zusammen mit dem Kinder- und Jugendarzt oder dem Hausarzt formuliert werden.

Dürfen die Eltern mit zur Reha?

Kindern bis zu zwölf Jahren haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine Begleitperson, bei medizinischer Begründung im Einzelfall auch länger. Eine Begleitung kann auch deshalb sinnvoll sein, um die Eltern mit zu schulen und zu „Ko-Therapeuten“ auszubilden. Im höheren Alter sollten Jugendliche aber auch lernen, Eigenverantwortung im Management ihrer Erkrankung zu übernehmen. Eine Reha ohne Eltern kann dann sinnvoll sein. 

Da Rehakliniken einen Schulunterricht anbieten, ist die Angst, dass ein Kind nach der Reha in der Schule nicht mehr mitkommt, meist unbegründet. Oft hat der Reha-Unterricht sogar das Ziel, in kleinen Lerngruppen gezielt  Lücken aufzuarbeiten, die zuvor bei längeren Fehlzeiten aufgrund der Krankheit entstanden sind.

Quelle:

Spindler, T.: Rehabilitation bei Kindern und Jugendlichen: Wann? Für wen? Wie? Wie oft? Pädiatrische Allergologie 2018; 4 (PDF)