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Neue Richtlinie für Lungentransplantation tritt in Kraft

Ab 10. Dezember 2011 gelten neue Richtlinien für die Vermittlung von Spenderlungen. Damit zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab: Statt der Wartezeit spielen in Zukunft die Erfolgsaussichten einer Transplantation eine ausschlaggebende Rolle bei der Organvermittlung.

 

Über sechshundert Menschen warten in Deutschland auf eine Spenderlunge, doch pro Jahr stehen nur etwa halb so viele Organe zur Verfügung. Das macht es schwierig, die wertvollen Organe gerecht zu verteilen. Die Bundesärztekammer hat nun neue „Richtlinien für die Wartelistenführung und die Organvermittlung zur Lungentransplantation“ veröffentlicht, die am 10. Dezember 2011 in Kraft treten.

Bislang richtete sich die Verteilung der Spenderlungen an die Patienten nach Wartezeit und Dringlichkeit. In Zukunft tritt die Wartezeit in den Hintergrund, und neben der Dringlichkeit einer Transplantation werden vor allem die Erfolgsaussichten ein entscheidendes Auswahlkriterium sein. Dies entspricht den Forderungen des deutschen Transplantationsgesetzes.

Kernstück ist der neuen Richtlinie ist die  Einführung des sogenannten Lungenallokations-Scores (LAS), ein Punktesystem, das in den USA bereits seit mehreren Jahren angewendet wird. Das LAS-System berechnet mit Hilfe medizinischer Parameter, wie eilig die Transplantation im Einzelfall ist und vergleicht das Ergebnis mit der anzunehmenden Aussicht auf Erfolg. Wie dringend ein Organ benötigt wird, bewertet man dabei anhand der Ein-Jahres-Prognose ohne Transplantation. Das Endergebnis der Berechnung wird normalisiert und ergibt schließlich einen Wert zwischen 0 und 100. Kinder unter zwölf Jahren erhalten automatisch die höchste Einstufung (100).

Der LAS wird mindestens vierteljährlich für jeden Patienten auf der Warteliste neu ermittelt und umgehend angepasst, wenn sich der Gesundheitszustand auffallend verändert. In Zukunft soll sich das System noch weiter entwickeln, indem neue medizinische Erkenntnisse mit einbezogen werden. Erste Vorschläge für zusätzliche Parameter, die in die Berechnung mit einfließen könnten, liegen bereits vor. 
  
Quellen und weiterführende Informationen
Bundesärztekammer (Hrsg., 2011): Richtlinien zur Organtransplantation gem. §16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 und 5 TPG. In: Deutsches Ärzteblatt, 2011, 45: 2425 – 2441

Bundesverband der Organtransplantierten: Lung Allocation Score (LAS) – Neue Richtlinien zur Warteliste und Verteilung in der Lungentransplantation in Deutschland ab 10. Dezember 2011

Bundesverband der Organtransplantierten e.V. (BDO): Neue Richtlinien für die Wartelistenführung und die Organvermittlung zur Lungentransplantation. IN: BDO Newsletter Nr. 7

Internationale Stiftung Eurotransplant (ET):  LAS: Information für deutsche Patienten (Letzter Abruf: 09.12.2011)

Strüber, M. et al.: Die Einführung des Lungenallokations-Scores für die Lungentransplantation in Deutschland. In: Deutsches Ärzteblatt, 2011, 45: 2424