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Neue Kontraindikation für Medikament gegen Lungenhochdruck

Der bei Lungenhochdruck eingesetzte Wirkstoff Ambrisentan darf nicht zur Behandlung von Patienten mit idiopathischer Lungenfibrose (IPF) angewendet werden. Dies schließt auch Patienten mit Lungenhochdruck in Folge einer IPF von der Behandlung aus, wie die zuständigen Behörden jetzt festlegten.

 

Endotheline werden vom Körper selbst produziert und besitzen eine sehr stark gefäßverengende Wirkung – vor allem in der Lunge. Als so genannter Endothelin-Antagonist hemmt Ambrisentan diesen Effekt, indem es die Rezeptoren des Endothelins in den Wänden der Blutgefäße blockiert. 2008 kam das Medikament in Deutschland zur Therapie bei pulmonaler Hypertonie auf den Markt. Zulassungsstudien hatten zuvor gezeigt, dass Ambrisentan den erhöhten Blutdruck im Lungenkreislauf senkt und die körperliche Belastbarkeit der Betroffenen verbessert.

In einer vom Hersteller unterstützten klinischen Studie wurde dann geprüft, ob der Wirkstoff auch bei der idiopathischen Lungenfibrose nützlich sein könnte. Diese Untersuchung musste aber vorzeitig abgebrochen werden. Denn im Vergleich zur Placebo-Gruppe war bei den mit Ambrisentan behandelten Studienteilnehmern sowohl die Sterblichkeit als auch die Rate an stationären Aufenthalten infolge respiratorischer Probleme deutlich erhöht.

Bezugnehmend auf diese Ergebnisse legten die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) und das zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jetzt gemeinsam mit dem Hersteller fest, dass das Medikament nicht bei Patienten mit idiopathischer Lungenfibrose angewendet werden darf. Diese Kontraindikation gilt auch für Patienten, deren Lungenhochdruck Folgeerscheinung einer IPF ist. Menschen mit IPF, die bereits eine Behandlung mit Ambrisentan erhalten haben, sollten sorgfältig untersucht werden und alternative Therapien sollten in Erwägung gezogen werden so die Empfehlung der Behörden.

Quelle:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Rote-Hand- Brief zu VOLIBRIS® (Ambrisentan): Neue Kontraindikation. 9.7.2012