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„Tabakwerbeverbot muss konsequent umgesetzt werden.“

Schon gewusst? Seit Anfang des Jahres gilt in Deutschland ein Tabakwerbeverbot für den Außenbereich. Der Bundesverband der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner (BdP) appelliert jetzt in einem Statement ausdrücklich dafür, dieses auch konsequent umzusetzen.

Es sei mit Ernüchterung festzustellen, dass das der Vertrieb von Tabakwaren über Automaten im Außenbereich auch mehrere Wochen nach Inkrafttreten des Verbots noch immer weit verbreitet sei, heißt es in der Meldung.

Seit 1. Januar 2022 gilt das Webeverbot für herkömmliche Tabakprodukte wie auf Plakatwänden oder Haltestellen. Allerdings fasst das neue Gesetzt den Begriff der „Außenwerbung“ noch viel weiter: Verboten ist jede Art der kommerziellen Kommunikation, ganz gleich, ob die Wirkung direkt wie durch echte Werbung oder indirekt erfolgt. Entscheidend ist nur, ob die Maßnahmen den Verkauf von Tabakprodukten fördern. Dies sei bei Tabakautomaten augenfällig der Fall, betonen die Expert:innen des BdP. Zigarettenautomaten und das entsprechende Angebot von Tabakwaren im Außenbereich gingen zwangsläufig mit einer indirekten Kommunikation einher, wodurch mehr Tabakerzeugnisse verkauft werden.

Werbeverbot dient dem Gesundheits- und Jugendschutz

Die Lungenfachärzte und –fachärztinnen wollen mit ihrem Apell nochmals an die Beweggründe für das Werbeverbot erinnern und an die Ordnungsbehörden appellieren, das neue Gesetzt schnell und ausnahmslos umzusetzen. Denn: Tabakwerbung verführt zum Rauchen. Das Verbot dient damit dem Gesundheits- und Jugendschutz, denn Rauchen schadet erwiesenermaßen der Gesundheit.

Besonders Jugendliche seien empfänglich für derartige Werbebotschaften und nicht selten seien die Automaten in unmittelbarer Nähe von weiterführenden Schulen aufgestellt, mahnt der BdP an. Auch Menschen, die mit dem Rauchen aufhören wollen, würde es deutlich schwerer gemacht, wenn sie permanent durch das Angebot von Tabakprodukten im Außenbereich verführt werden.

Insgesamt hatten die Betreiber:innen von Tabakautomaten reichlich Zeit, sich auf das Werbeverbot einzustellen. Bereits 2004 hatte Deutschland den FCTC (Framework convention on tobacco control) bestätigt und sich damit verpflichtet, die Außenwerbung für Tabakprodukte binnen fünf Jahren zu unterbinden.

Verbot von Tabakwerbung in Deutschland

Seit Anfang 2021 wird die Tabakwerbung in Deutschland schrittweise immer stärker eingeschränkt. Dabei setzt das Gesetz auch nikotinfreie elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter in bestimmten Bereichen den nikotinhaltigen Produkten gleich. Im Kino ist Werbung für Tabak- und ähnliche Produkte bereits nur noch bei Filmen ohne Jugendfreigabe erlaubt.

Außenwerbung soll künftig nur noch für den Fachhandel (im Schaufenster oder an Außenwänden) möglich sein. Nach dem jetzigen Verbot für Außenwerbung für herkömmliche Tabakprodukte, wird es ab dem 1. Januar 2023 auch ein Werbeverbot für Tabakerhitzer und ab dem 1. Januar 2024 für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter geben.

Quellen:

  • Bundesverband der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner e.V.: Der BdP (Bundesverband der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner e.V.) setzt sich für die finale Umsetzung des geltenden Tabakwerbeverbots im Außenbereich ein. Pressemitteilung vom 9. Februrar 2022 
  • Die Bundesregierung: Tabakwerbung wird weitgehend verboten. Meldung vom 29. Oktober 2019