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Petition für Austauschverbot von Inhalatoren

Die Deutsche Atemwegsliga e.V. hat gemeinsam mit Patientenorganisationen eine Petition beim Bundestag veranlasst, in der es um das Austauschverbot - genannt Substitutionsverbot von Inhalatoren geht. Ein individuell verordneter Inhalator soll zukünftig in der Apotheke nicht mehr ausgetauscht werden dürfen, wie dies momentan noch der Fall ist. Bis zum 17.7.2018 kann die Petition noch unterstützt werden.

Bei der Behandlung von chronischen Lungenkrankheiten, wie Asthma oder COPD gehören Medikamente, die mit Hilfe eines Inhalationssystems, sogenannter Inhalatoren, verabreicht werden, zur Standardtherapie. Auf dem Markt existieren verschiedene Inhalationssysteme, in denen zum Teil der gleiche Wirkstoff enthalten sein kann. Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin muss sich also nicht nur über den richtigen Wirkstoff und die Dosis Gedanken machen, sondern auch über den passenden Inhalator. Denn nicht alle Betroffenen können mit jedem beliebigem Inhalator optimal inhalieren. Hinzu kommt, dass es für eine erfolgreiche Therapie enorm wichtig ist, die richtige Inhalationstechnik und Anwendung für das jeweilige Gerät zu kennen, das haben verschiedene Studien bereits gezeigt.

Präparat kann bisher ohne Rücksicht auf den Inhalator ausgetauscht werden

Nach Vorgaben der Krankenkassen sind Apotheker in Deutschland jedoch momentan verpflichtet, das verschriebene Präparat ohne Rücksicht auf den Inhalator gegebenenfalls gegen eine Alternative auszutauschen, wenn der Wirkstoff übereinstimmt. Betroffene erhalten dann zwar den verschriebenen Wirkstoff, aber einen neuen, für sie eventuell unbekannten Inhalator.

Um dies zu ändern, hat die Deutsche Atemwegsliga e.V. deshalb gemeinsam mit anderen Patientenorganisationen eine Petition beim Deutschen Bundestag veranlasst. Ziel der Petition ist es, ein Austauschverbot - genannt Substitutionsverbot – für Inhalatoren zu erreichen, sodass ein individuell verordneter Inhalator zukünftig nicht mehr ersetzt werden darf.

Bis zum 17.7.2018 kann die Petition noch online über folgenden Link unterstützt werden: 
Petition –zur Aufnahme von Inhalativa bei Asthma/chronischen obstruktiven Lungenerkrankungen/Adrenalin-Autoinjektoren in die sogenannte Substitutionsausschlussliste vom 03.02.2018

Was ist die Substitutionsausschlussliste?

2014 hat der G-BA (Gemeinsame Bundesausschuss) die Aufgabe erhalten, aus den Arzneimitteln, die per Rezept in der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden, diejenigen auszuwählen, deren Austausch durch wirkstoffgleiche Medikamente in der Apotheke ausgeschlossen sein soll. Diese Arzneimittelliste wird als SubstitutionsAusschlussListe (SAL) bezeichnet. Die auf der SAL-Liste aufgeführten Medikamente können somit in der Apotheke nicht durch wirkstoffgleiche Alternativpräparate ausgetauscht werden, wenn das Rezept eingelöst wird.

Quellen:

Deutscher Bundestag: Petition 76557 - Arzneimittelwesen - Aufnahme von Inhalativa bei Asthma/chronischen obstruktiven Lungenerkrankungen/Adrenalin-Autoinjektoren in die sog. Substitutionsausschlussliste vom 03.02.2018 

Deutsche Atemwegsliga e.V.: Unterstützen Sie unsere Petition zur Aufnahme von Inhalativa in die Substitutionsausschlussliste. Pressemeldung vom 20.6.2018